Deutsches Hydrographisches Institut 1934 Seite 337-339 [FAB-0457]
Allgemeine Beschreibung. Verwaltung.
Die Färöer, im Jahre 861 entdeckt und durch die Normannen (sic!) besiedelt, gehören zu den Nebenländern des Königreichs Dänemark. Sie sind verwaltungsmäßig in die Ämtereinteilung einbezogen und, wie die übrigen Ämter des Königreichs, im Parlament vertreten. In verwaltungstechnischer Hinsicht unterstehen sie dem Stiftsamtmann in Kopenhagen, in geistlicher bilden sie eine Propstei, die zu dem Stift des Bischofs von Seeland gehört. Der Propst ist zugleich Pastor zu Näs auf Österö. Der höchste Verwaltungsbeamte ist der Amtmann. Ihm zur Seite steht der Landvogt (Polizeimeister und Steuereinnehmer) und der Sorenskriver (vereidigter Schreiber), ein Richter. Die Inseln sind in 6 Syssel (Bezirke) geteilt, für die der Amtmann je einen Sysselmand ernennt. Die Inseln haben eine ziemlich weitgehende Selbstverwaltung durch dаs Lagthing, eine seit 1854 bestehende Volksvertretung, die am St. Olafstag (29. Juli), dem färöischen Volksfeiertage, eröffnet wird und bis gegen Mitte September in Thorshavn tagt. Das Lagthing besteht aus dem Amtmann, der zugleich Wortführer ist, dem Propst und 20 auf vier Jahre gewählten Abgeordneten. Es gibt Gutachten ab über Gesetzesvorlagen der Regierung, schlägt selbst Gesetze und andere Maßnahmen für dаs Gemeinwohl vor. Es wählt ein Mitglied für dаs dänische Landsthing; die Bevölkerung wählt einen Vertreter für dаs Folkething.
